Freie Deutsche Jugend
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Abkürzung: FDJ, die staatliche, einzige offiziell zugelassene Jugendorganisation in der Deutschen Demokratischen Republik. Die FDJ wurde
am 7. März 1946 in der Sowjetischen Besatzungszone gegründet und 1990 im Rahmen des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik aufgelöst.
Ihr erster Vorsitzender – offiziell: Erster Sekretär des Zentralrates – war von 1946 bis 1955 Erich Honecker.
Die FDJ definierte sich als sozialistische Massenorganisation, bekannte sich zur führenden Rolle der SED und bejahte deren Beschlüsse
als Basis für die eigene Arbeit.
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Mit einer Vielzahl von Einrichtungen und Aktivitäten wie etwa Ferienlagern, Sportfesten, Schul- und Hochschulgruppen sowie einer eigenen
Tageszeitung, der "Jungen Welt", bemühte sich die FDJ in enger Zusammenarbeit mit dem FDGB, die DDR-Jugend zu einem staatsbürgerlichen
Bewusstsein im Sinne des Marxismus-Leninismus zu erziehen, sie ideologisch und fachlich weiter- und vormilitärisch auszubilden. Außerdem
betreute die FDJ die staatliche Kinderorganisation "Ernst Thälmann", die "Jungen Pioniere". Die Mitgliedschaft in der FDJ war zwar
für alle Jugendlichen ab dem 14. Lebensjahr freiwillig; wer der Jugendorganisation allerdings nicht beitrat, musste in Schule und Ausbildung
mit zum Teil empfindlichen Benachteiligungen rechnen.
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Als oberstes Organ wählte das FDJ-Parlament, das alle fünf Jahre jeweils nach dem SED-Parteitag zusammentrat, den Zentralrat,
der seinerseits das Büro des Zentralrates mit dem 30-köpfigen Sekretariat, der eigentlichen Führungsspitze des Verbands, wählte.
Seit 1948 war die FDJ, die sich auch um Kontakte zu nichtsozialistischen Jugendverbänden im Ausland bemühte, Mitglied des Weltbundes
der Demokratischen Jugend.
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allgemein Bezeichnung für Verbände jeglicher Art, in denen sich breite Schichten der Bevölkerung sammeln; im Besonderen die in totalitären
Regimen gezielt zur Mobilisierung, Kontrolle und Beeinflussung des Volkes, d. h. als Herrschaftsinstrument aufgebauten mitgliederstarken
Organisationen.
Massenorganisationen in demokratischen Staaten wie etwa Gewerkschaften, große Parteien, Jugendverbände etc. sind autonom und dienen in
erster Linie der solidarischen Bündelung gemeinsamer Interessen gegenüber anderen Institutionen, einflussreichen Gruppen oder dem Staat.
Im totalitären Staat dagegen sind die Massenorganisationen vom Staat bzw. der Staatspartei gelenkt und fungieren als Hauptträger der
politischen Willensbildung bzw. Indoktrination. Idealerweise sollte jeder Staatsbürger von einer oder gar mehreren Massenorganisationen erfasst
werden und somit in jedem Lebensbereich – angefangen von der Erziehung, Ausbildung und Arbeit bis hin zur Kunst, Kultur und Freizeit – der
zentralen Lenkung und propagandistischen Beeinflussung verfügbar sein.
Totalitäre Massenorganisationen fanden sich im Faschismus und Nationalsozialismus (z. B. Deutsche Arbeitsfront (DAF), Kraft durch Freude
(KdF), Hitler-Jugend (HJ) etc.) ebenso wie im kommunistischen Ostblock (z.B. die sowjetische Jugendorganisation Komsomol, Freier Deutscher
Gewerkschaftsbund (FDGB), Freie Deutsche Jugend (FDJ) etc.). Zwar war die Mitgliedschaft in diesen und ähnlichen Massenorganisationen im Prinzip
freiwillig; de facto aber wirkte sich die Nichtmitgliedschaft negativ auf die sozialen und beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten aus.
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